Gekürzt, verzögert, abgelehnt, wir halten dagegena

Versicherung kürzt oder verzögert den Unfallschaden in Düsseldorf

Versicherungen kürzen Unfallschäden regelmäßig bei Stundenverrechnungssätzen, Wertminderung, Mietwagen und Gutachterkosten.

Die Kanzlei Dr. Brinkmeier gleicht die Abrechnung mit dem Gutachten ab, widerlegt die Kürzung und setzt eine Zahlungsfrist. Reagiert die Versicherung nicht, setzen wir die offene Summe gerichtlich durch, bei Fremdverschulden für Sie kostenfrei.

Warum kürzen Versicherungen den Unfallschaden?

Versicherungen kürzen, weil jede nicht gezahlte Position ihren Aufwand senkt und viele Geschädigte die Kürzung ohne Prüfung akzeptieren. Die Begründungen wirken oft technisch und seriös, halten einer rechtlichen Prüfung aber häufig nicht stand. Typisch sind der Verweis auf günstigere Stundensätze freier Werkstätten, die Streichung der Wertminderung oder die Kappung der Mietwagenkosten. Wir erkennen diese Muster und widerlegen sie mit dem Gutachten und der aktuellen Rechtsprechung.

Wie holen wir gekürzte Beträge zurück?

Nach Ihrer Meldung prüfen wir die Abrechnung in drei Schritten und setzen die offene Differenz durch. Grundlage ist der Abgleich zwischen Gutachten und Zahlung der Versicherung.


So wird jede Kürzung nachvollziehbar angreifbar.

Schritt 1

Abgleich der Versicherungsabrechnung mit Gutachten und Rechtsprechung.

Schritt 2

Nachforderung der Differenz mit Begründung und konkreter Zahlungsfrist.

Schritt 3

Gerichtliche Durchsetzung der offenen Beträge samt Verzugszinsen, falls nötig.

Wurde Ihr Unfallschaden gekürzt? Lassen Sie die Abrechnung jetzt prüfen!

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Häufig gestellte Fragen