Für Unfallgeschädigte aus Köln, digital ohne Anfahrt

Unfallschadenregulierung für Mandanten aus Köln

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Köln regulieren wir Ihren Schaden ortsunabhängig, von der Königsallee aus. Ob auf dem Kölner Ring oder in der Innenstadt: Sie melden den Unfall online oder telefonisch, den Rest übernehmen wir. Bei Fremdverschulden entstehen Ihnen keine Kosten.

Wie erreichen Sie uns aus Köln?

Aus Köln erreichen Sie uns unkompliziert, denn die meisten Mandate wickeln wir ohne persönliche Anfahrt ab. Mit dem Auto führt die A57 und die A3 in rund 40 Minuten Richtung Düsseldorf und zur Kö. Mit der Bahn verbindet der Regionalexpress den Kölner Hauptbahnhof in etwa 25 Minuten mit Düsseldorf. Für ein persönliches Gespräch sind Sie an der Königsallee dennoch jederzeit willkommen.

Welches Gericht ist für Unfälle in Köln zuständig?

Für Verkehrsunfälle in Köln ist erstinstanzlich das Amtsgericht Köln zuständig, bei höheren Streitwerten das Landgericht Köln. Für Sie als Geschädigten hat das meist keine praktische Bedeutung, weil die meisten Fälle außergerichtlich mit der Versicherung geklärt werden. Kommt es doch zur Klage, führen wir das Verfahren am zuständigen Gericht. So bleibt Ihr Fall auch im Streitfall in erfahrenen Händen.

Wo passieren in Köln häufig Unfälle?

In Köln prägen der stark belastete Autobahnring und die vielen Rheinbrücken das Unfallgeschehen. Auf dem Kölner Ring mit A1, A3 und A4 sowie auf den Zubringern kommt es häufig zu Auffahrunfällen im dichten Verkehr. In der Innenstadt und rund um die Einkaufsstraßen sind Parkrempler und Abbiegeunfälle verbreitet.


Für diese Situationen prüfen wir Ihre Haftungslage und setzen den Schaden durch.

Wie läuft die Regulierung aus Köln ab?

Nach Ihrer Meldung übernehmen wir die Abwicklung in drei Schritten, vollständig aus der Ferne, wenn Sie das möchten. Sie liefern nur die Unfalldaten, wir steuern den Rest aus einer Hand. So bleibt der Aufwand für Sie minimal.


Schritt 1:
Digitale Schadenmeldung mit sicherem Upload oder telefonische Aufnahme.
Schritt 2:
Haftungsprüfung, Beauftragung eines Gutachters und Anmeldung bei der Versicherung.
Schritt 3:
Durchsetzung der Auszahlung, in geeigneten Fällen mit Vorschuss innerhalb von sieben Tagen.

Häufig gestellte Fragen