Parkrempler ist nicht gleich Mitschuld, wir prüfen Ihre Quote
Ansprüche bei unverschuldetem Verkehrsunfall in Düsseldorf
Bei einem – ganz oder teilweise – fremdverschuldeten Verkehrsunfall sind der Fahrer, der Halter und die Kfz-Haftpflichtversicherung des Gegnerfahrzeugs gemeinschaftlich verpflichtet, Ihnen den entstandenen Schaden zu ersetzen.
Das umfasst deutlich mehr als nur die Reparatur. Als Geschädigter sollten Sie Ihre Rechte kennen. Es handelt sich wohlgemerkt um Rechte, nicht um Pflichten. Sie entscheiden, nicht die generische Versicherung. Zu den Schadenpositionen zählen die Reparaturkosten bzw. bei einem Totalschaden der Fahrzeugschaden (Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert), die Nutzungsausfallentschädigung oder die Mietwagenkosten für die Zeit der Begutachtung und Reparatur, die durch den Unfall eingetretene Minderung des Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs (merkantile Wertminderung), Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche bei Personenschäden, die Aufwandspauschale in Höhe von 20 - 25 EUR sowie Schadensersatzansprüche für beschädigte Gegenstände im Fahrzeug.
Darüber hinaus hat der Schädiger auch die Kosten für die Erstellung eines Haftpflichtgutachtens und die Kosten der Beauftragung eines Rechtsanwalts zu übernehmen. Haben Sie den Unfall mit verschuldet, haften Sie entsprechend dem Anteil Ihres Mitverschuldens (also zum Beispiel 70 % zu 30 %).
Um nach einem Unfall alle Schäden komplett ersetzt zu bekommen, empfiehlt es sich, Dr. Brinkmeier mit der Regulierung zu beauftragen.
Was bedeutet unverschuldet nach einem Verkehrsunfall?
Unverschuldet bedeutet, dass Sie den Unfall nicht mitverursacht haben und die Gegenseite allein haftet. Rechtlich gilt dann der Grundsatz der Naturalrestitution aus Paragraf 249 BGB: Sie sollen wirtschaftlich so gestellt werden, wie Sie ohne den Unfall stünden.
Das umfasst weit mehr als die reine Reparatur. In der Praxis versuchen Versicherungen dennoch, einzelne Positionen zu kürzen oder Ihnen eine Teilschuld zuzuschreiben, weshalb sich die frühe Prüfung der Haftungslage lohnt.
Welche Ansprüche haben Sie im Einzelnen?
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall steht Ihnen ein ganzes Bündel von Ansprüchen zu, und wir prüfen jeden Posten einzeln. Viele Geschädigte denken nur an die Reparatur, übersehen aber Positionen wie Wertminderung, Nutzungsausfall oder die Kostenpauschale.
Damit nichts verloren geht, arbeiten wir jede Position systematisch ab.
Warum ist die anwaltliche Vertretung für Sie kostenfrei?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall sind die Anwaltskosten selbst Teil Ihres ersatzfähigen Schadens, weshalb die gegnerische Haftpflicht sie übernimmt. Das gilt, wenn die Gegenseite allein haftet.
Bei einer Mithaftung wird der Kostenanteil entsprechend Ihrer Quote geteilt, wobei eine Rechtsschutzversicherung den Rest abdecken kann.
Unverschuldet in einen Unfall geraten? Melden Sie Ihren Schaden jetzt!
Königsallee 4840212 Düsseldorf

