Für Unfallgeschädigte aus Neuss, direkt gegenüber am Rhein

Unfallanwalt für Neuss und den Rhein-Kreis Neuss

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Neuss setzen wir Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung durch. Von der Königsallee trennen Sie nur wenige Kilometer über den Rhein, die Regulierung läuft aber auch vollständig online. Bei Fremdverschulden ist unsere Arbeit für Sie kostenfrei.

Unfallregulierung für Neusser auf einen Blick

Für Geschädigte aus Neuss übernimmt die Kanzlei Dr. Brinkmeier von der Königsallee 48 aus die gesamte Unfallschadenregulierung (Abwicklung aller Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung). Ob der Unfall links oder rechts des Rheins passiert ist, ändert an Ihren Ansprüchen nichts. Es kann aber festlegen, welches Gericht zuständig ist, falls die Versicherung nicht zahlt.

Welches Gericht entscheidet, wenn die Versicherung nicht zahlt?

Als Geschädigter können Sie nach einem Verkehrsunfall in der Regel zwischen mehreren Gerichten wählen, vor allem dem Gericht am Unfallort und dem Gericht am Wohnsitz der Gegenseite. Das Gericht am Unfallort ergibt sich aus § 32 ZPO und § 20 StVG. Weil Sie die gegnerische Haftpflichtversicherung nach § 115 VVG direkt in Anspruch nehmen können, müssen Sie nicht am oft weit entfernten Sitz der Versicherung klagen. Bei einem Unfall im Neusser Stadtgebiet ist damit in erster Instanz meist das Amtsgericht Neuss zuständig, das zum Landgerichtsbezirk Düsseldorf gehört.

Unfall auf einer Rheinbrücke zwischen Neuss und Düsseldorf

Bei einem Unfall auf der Josef-Kardinal-Frings-Brücke oder der Fleher Brücke (A46) zählt zuerst Ihre Sicherheit, erst danach die Beweise. Auf mehrspurigen Brücken passieren vor allem Auffahrunfälle am Stauende und Unfälle beim Spurwechsel. Bei beiden ist die Haftung häufig strittig. Halten Sie deshalb Fahrtrichtung, Fahrspur und den ungefähren Ort auf der Brücke fest, denn diese Angaben bestimmen später sowohl die Haftung als auch das zuständige Gericht.

Persönlich oder digital, beides geht

Aus Neuss kommen Sie mit den S-Bahn-Linien bis Düsseldorf Hauptbahnhof und von dort mit der Stadtbahn bis zur Haltestelle Steinstraße/Königsallee. Für viele Mandanten ist der Weg gar nicht nötig, weil Schadenmeldung, Dokumenten-Upload und Rücksprachen online und telefonisch laufen. Wer seinen Fall lieber persönlich bespricht, vereinbart einen Termin in der Kanzlei an der Königsallee 48, 40212 Düsseldorf.

Häufig gestellte Fragen