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Rechtsanwalt ­Dr. Stephan­ Brinkmeier

IHRE KANZLEI FÜR UNFALLSCHADENREGULIERUNG IN DÜSSELDORF

Seit 25 Jahren im Verkehrsrecht tätig – wir vertreten ausschließlich Unfallgeschädigte nach Verkehrsunfällen.
100 % der Ihnen zustehenden Entschädigung direkt an Sie.
Bis zu 50 % der Entschädigungssumme als Vorschuss innerhalb von 7 Tagen in geeigneten Fällen.
Superschnelle Auszahlung – häufig schon innerhalb von 2–3 Wochen.
Völlig kostenlos für Sie bei unverschuldetem Verkehrsunfall.
Auf Wunsch vermitteln wir erfahrene Gutachter und Werkstätten, die ausschließlich Ihre Interessen vertreten.

MANDANTEN - MEINUNGEN

Nicht ohne meinen Anwalt!

Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts erhalten Sie nach unserer Erfahrung durchschnittlich eine geringere Entschädigungsleistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt beurteilt es deshalb sogar als fahrlässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. a. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2014, Az.: 22 U 171/13