­
Rechtsanwalt ­Dr. Stephan­ Brinkmeier

IHRE KANZLEI FÜR UNFALLSCHADENREGULIERUNG IN DÜSSELDORF

Unfall
gehabt?

Keine Sorge, wir
kümmern uns darum –
in Ihrem Interesse.
100 % kostenfrei bei
fremdverschuldetem Unfall.
Bitte lassen Sie nicht andere
an Ihrem Verkehrsunfall
verdienen.
Seit 25 Jahren im Verkehrsrecht tätig – wir vertreten ausschließlich Unfallgeschädigte nach Verkehrsunfällen.
100 % der Ihnen zustehenden Entschädigung direkt an Sie.
Bis zu 50 % der Entschädigungssumme als Vorschuss innerhalb von 7 Tagen.
Superschnelle Auszahlung – häufig schon innerhalb von 2–3 Wochen.
Völlig kostenlos für Sie bei unverschuldetem Verkehrsunfall.
Auf Wunsch vermitteln wir erfahrene Gutachter und Werkstätten, die ausschließlich Ihre Interessen vertreten.
VERTRAUEN, DAS ZÄHLT
Tausende verlassen sich
bereits auf uns.
20.000+
FÄLLE
4,9 ★
69 GOOGLE-
BEWERTUNGEN
4,6 ★
35 ANWALT-
BEWERTUNGEN
24/7
RÜCKRUF

MANDANTEN - MEINUNGEN

 
    SO EINFACH GEHT’S  
 
    Einfach Kontakt aufnehmen.
    Danach zurücklehnen.  
 
   
01
   
Kontakt aufnehmen
   
      Online oder telefonisch – rund um die Uhr.    
 
 
   
02
   
Wir stellen den Anspruch
   
      Auf Wunsch vermitteln wir Gutachter und Werkstatt.    
 
 
   
03
   
Sie werden ausgezahlt
   
      Die Versicherung reguliert – Sie erhalten Ihre Entschädigung.    
 

Nicht ohne meinen Anwalt!

Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts erhalten Sie nach unserer Erfahrung durchschnittlich eine geringere Entschädigungsleistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt beurteilt es deshalb sogar als fahrlässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. a. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2014, Az.: 22 U 171/13