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Verkehrsunfall gehabt?
Keine Sorge - wir helfen Ihnen gerne!
Ein Verkehtsunfall an sich ist schon stressig genug. Sie müssen sich plötzlich um etwas kümmern, was Sie nicht eingeplant haben. Vielfach stellt sich in solchen Situationen die Frage, welcher Schritt jetzt als nächstes der richtige ist. Lassen Sie uns dabei helfen. Wir sind seit 25 Jahren im Verkehsrecht tätig und inzwischen auf die Abwicklung von Verkehrsunfallschäden spezialisiert. Wir vertreten ausschließlich Geschädigte von Verkehrsunfällen. Wenn Sie also Geschädigter eines verlkehrsunfalls sind, sollten Sie sich direkt an uns wenden. Aufgrund unserer vollständigen Spezialsierung bieten wir Ihnen folgende Vorteile:

100% Kostenfrei bei fremdverschuldetem Unfall.
100% der Ihnen zustehenden Entschädigung direkt an Sie!
Bis zu 50% der Entschädigung als Vorkasse innerhalb von 7 Tagen nach Unfall in geeigneten Fällen.
Schnelle Auszahlung der Entschädigung - meist schon innerhalb von 2 - 3 Wochen.
Auf Wunsch vermitteln wir zertifizierte Gutachter und Meisterwerkstätten, die ausschließlich in Ihrem Interesse handeln.
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Nicht ohne meinen Anwalt!

Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts erhalten Sie nach unserer Erfahrung durchschnittlich eine geringere Entschädigungsleistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt beurteilt es deshalb sogar als fahrlässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. a. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2014, Az.: 22 U 171/13