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Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts erhalten Sie nach unserer Erfahrung durchschnittlich eine geringere Entschädigungsleistung. Das Oberlandesgericht Frankfurt beurteilt es deshalb sogar als fahrlässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten.

„Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen. Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. a. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2014, Az.: 22 U 171/13