Für Unfallgeschädigte aus Meerbusch, linksrheinisch direkt nebenan
Anwalt nach Verkehrsunfall in Meerbusch
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Meerbusch holen wir heraus, was Ihnen zusteht, von der Reparatur bis zum Nutzungsausfall. Büderich grenzt direkt an Düsseldorf-Oberkassel, ein persönlicher Termin an der Kö ist schnell erreichbar. Melden Sie Ihren Schaden online oder telefonisch, bei Fremdverschulden kostenfrei.
Die Kanzlei Dr. Brinkmeier vertritt Unfallgeschädigte aus allen Meerbuscher Ortsteilen.
Oft geht es um Unfälle zwischen zwei Autos. Ein Sonderfall ist die Kollision mit der Stadtbahn, die durch Büderich und Osterath oberirdisch fährt. Dann haftet das Verkehrsunternehmen nach dem Haftpflichtgesetz. Die Haftung wird nach eigenen Regeln verteilt, und Sie haben einen anderen Ansprechpartner als bei einem normalen Pkw-Unfall.
Wer haftet bei einem Unfall mit der Stadtbahn?
Für Schäden durch den Betrieb einer Straßen- oder Stadtbahn haftet das Verkehrsunternehmen nach § 1 Haftpflichtgesetz, und zwar auch ohne eigenes Verschulden. Eine Bahn auf Schienen kann nicht ausweichen und hat einen langen Bremsweg, deshalb gehen Gerichte meist von einer erhöhten Betriebsgefahr aus (Grundrisiko, das allein vom Betrieb des Fahrzeugs ausgeht). Gleichzeitig muss der Autofahrer den Vorrang der Bahn beachten, weshalb am Ende oft eine Quote steht. Wie sie ausfällt, hängt stark vom Hergang ab: Abbiegen über die Gleise, Ampelstellung, Geschwindigkeit der Bahn.
Was sollten Sie nach einem Zusammenstoß mit der Bahn sofort tun?
Nach einem Unfall mit der Stadtbahn ist die Beweislage in den ersten Minuten am besten, deshalb lohnt sich jede Notiz. Anders als bei einem Pkw-Unfall sind viele Zeugen dabei, nämlich die Fahrgäste. Ihre Aussagen sind oft entscheidend, wenn es darum geht, wer Vorrang hatte und was die Ampel zeigte.
Für alle Ortsteile von Meerbusch erreichbar
Unfallgeschädigte aus Büderich, Osterath, Lank-Latum, Strümp, Bösinghoven, Ilverich, Langst-Kierst und Nierst erreichen uns online, telefonisch oder persönlich an der Königsallee. Kommt es zur Klage, ist für Unfälle im Stadtgebiet in erster Instanz meist das Amtsgericht Neuss zuständig.

