Dr. Brinkmeier stellt den vollständigen Anspruch

Merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall und weitere Schadenpositionen in Düsseldorf

Der Sachschaden umfasst alle Schäden an Ihrem Fahrzeug und Ihrem Eigentum nach einem Verkehrsunfall.

Die Kanzlei Dr. Brinkmeier setzt Reparaturkosten, merkantile Wertminderung, Nutzungsausfall oder Mietwagen sowie die Kostenpauschale durch. Grundlage ist ein unabhängiges Gutachten, mit dem wir Kürzungen der Versicherung gezielt abwehren.

Wie wird der Reparaturschaden abgerechnet?

Den Reparaturschaden können Sie entweder konkret nach Rechnung oder fiktiv auf Gutachtenbasis abrechnen. Bei der konkreten Abrechnung werden die tatsächlichen Reparaturkosten inklusive Mehrwertsteuer ersetzt. Bei der fiktiven Abrechnung erhalten Sie den im Gutachten ermittelten Nettobetrag ausgezahlt, auch wenn Sie günstiger oder gar nicht reparieren. Wir empfehlen den Schaden demnächst fiktiv abzurechnen und danach zu entscheiden.

Wann bekommen Sie Nutzungsausfall oder einen Mietwagen?

Für die Zeit, in der Ihr Fahrzeug nicht nutzbar ist, steht Ihnen entweder ein Mietwagen oder eine Nutzungsausfallentschädigung in Geld zu. Nutzungsausfall erhalten Sie auch dann, wenn Sie keinen Mietwagen nehmen, sofern Sie das Fahrzeug ohne Unfall genutzt hätten. Die Höhe richtet sich nach der Fahrzeugklasse und der Ausfalldauer und wird nach anerkannten Tabellen berechnet. Damit kein überhöhter Mietwagentarif zum Streitpunkt wird, stimmen wir die passende Variante vorab mit Ihnen ab.

Mietwagen der Klasse Ihres eigenen Fahrzeugs für die Reparaturdauer

Nutzungsausfall pro Tag nach Fahrzeugklasse, auch ohne Mietwagen

Vorhaltekosten bei gewerblich genutzten Fahrzeugen

Kostenpauschale von in der Regel 25 bis 30 Euro ohne Einzelnachweis

Was ist die merkantile Wertminderung?

Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der trotz fachgerechter Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug künftig als Unfallwagen gilt. Beim späteren Verkauf erzielen Sie deshalb einen geringeren Preis, und diese Differenz muss die Versicherung ausgleichen. Als Richtwert wird eine Wertminderung meist nur bei Fahrzeugen unter fünf Jahren und einer Laufleistung bis rund 100.000 Kilometern zuerkannt. Weil dieser Posten besonders häufig gekürzt oder ganz gestrichen wird, weisen wir die Höhe über das Gutachten belastbar nach.

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Häufig gestellte Fragen