Bei Fremdverschulden zahlt die Gegenseite den Anwalt und den Gutachter

Eigener Anwalt und unabhängiger KFZ-Gutachter in Düsseldorf

Bei einem unverschuldeten Unfall gehören die Kosten eines Rechtsanwalts in der Regel ebenfalls zum ersatzfähigen Schaden.

Dr. Brinkmeier sorgt dafür, dass alle Ansprüche – vom Sachschaden über die Wertminderung bis zu möglichen Personenschäden – vollständig geltend gemacht werden. Ohne die Einschaltung eines Rechtsanwalts erhalten Sie nach unserer Erfahrung durchschnittlich eine geringere Entschädigungsleistung.

Gerichte empfehlen ausdrücklich, nach einem Verkehrsunfall rechtlichen Beistand hinzuzuziehen – auch bei vermeintlichen Bagatellschäden. Versicherungen nutzen jede Möglichkeit, um Schadensersatzansprüche zu kürzen.


"Jeder Geschädigte ist gut beraten, selbst bei kleinen Schäden einen Anwalt zu nehmen." (Amtsgericht Dortmund, Az. 431 C 2044/09)

Das Oberlandesgericht Frankfurt beurteilt es sogar als fahrlässig, keinen Rechtsanwalt einzuschalten. „Auch bei einfachen Verkehrsunfallsachen ist die Einschaltung eines Rechtsanwalts von vornherein als erforderlich anzusehen.

Gerade die immer unüberschaubarere Entwicklung der Schadenspositionen und der Rechtsprechung zu den Mietwagenkosten, Stundenverrechnungssätzen u. a. lässt es geradezu als fahrlässig erscheinen, einen Schaden ohne Einschaltung eines Rechtsanwalts abzuwickeln.“ (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 07.12.2014, Az: 22 U 171/13)

Wer trägt die Anwaltskosten nach einem Verkehrsunfall?

Die Anwaltskosten trägt die gegnerische Haftpflichtversicherung, wenn die Gegenseite den Unfall allein verschuldet hat. Grund ist der Grundsatz, dass die Kosten der zweckmäßigen Rechtsverfolgung selbst zum ersatzfähigen Schaden gehören. Das Oberlandesgericht Frankfurt hält es sogar für fahrlässig, in einer Verkehrsunfallsache keinen Rechtsanwalt einzuschalten. Damit ist die anwaltliche Vertretung bei klarer Fremdhaftung für Sie kostenfrei, ohne dass Sie in Vorleistung treten müssen.

Wie berechnen sich die Anwaltsgebühren?

Die Anwaltsgebühren berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, kurz RVG, und richten sich nach dem Gegenstandswert. Der Gegenstandswert entspricht der Höhe Ihres Schadens, also der Summe aller berechtigten Positionen. Je höher der durchgesetzte Schaden, desto höher die Gebühr, die bei Fremdverschulden aber die Gegenseite zahlt. Weil sich unsere Vergütung damit an Ihrem Schaden orientiert, haben wir ein unmittelbares Interesse an der vollständigen Durchsetzung aller Positionen.

Geschäftsgebühr für die außergerichtliche Vertretung gegenüber der Versicherung

Auslagenpauschale für Post und Telekommunikation

Gegebenenfalls Verfahrens- und Terminsgebühr bei einer Klage

Mehrwertsteuer auf die Gebühren

Unabhängiger KFZ-Gutachter

Als Geschädigter haben Sie nach § 249 BGB das Recht, einen eigenen, unabhängigen Kfz-Gutachter zu beauftragen. Die Gutachterkosten gehören zum ersatzfähigen Schaden – sie werden bei voller Regulierung von der gegnerischen Versicherung getragen, nicht von Ihnen.


Warum das wichtig ist: Der Gutachter, den die Versicherung schickt, arbeitet im Auftrag der Versicherung. Ihr eigener Sachverständiger handelt ausschließlich in Ihrem Interesse – einschließlich Wertminderung, Nutzungsausfall und verdeckter Schäden, die bei einem schnellen Blick gern übersehen werden. 


Bagatellgrenze: Bei Schäden unterhalb von etwa 750–1.000 € ist nach gängiger Rechtsprechung häufig ein Kurzgutachten verhältnismäßig. Liegt der Schaden darüber – was schon bei einem Stoßfänger schnell der Fall ist –, ist ein vollständiges Gutachten in der Regel ersatzfähig.

Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen gerne einen regionalen, zertifizierten und erfahrenen Gutachter aus unserem Partnernetzwerk. Die Vermittlung ist für Sie kostenlos.

Häufig schlagen gegnerische Versichrungen eigene Gutachter vor. Davon raten wir dringend ab. Im Gegenteil, Sie sollten keinen Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufnehmen und auch nicht auf die Kontaktaufnahmeversuche der gegnerischen Versicherung reagieren.


Diese ist natürlich daran interessiert, den Schaden möglichst gering zu halten. Gutachter der gegnerischen Versicherung können leicht in einen Interessenkonflikt geraten. 

Fragen zu den Anwaltskosten nach Ihrem Unfall? Lassen Sie Ihre Haftungslage jetzt prüfen!

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Häufig gestellte Fragen