Parkrempler ist nicht gleich Mitschuld, wir prüfen Ihre Quote
Anwalt bei Parkplatzunfall und Parkrempler in Düsseldorf
Nach einem Parkplatzunfall ist die Haftung häufig strittig, weil auf Parkflächen ein besonderes Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme gilt.
Die Kanzlei Dr. Brinkmeier sichert die Beweislage, ordnet die Quote rechtlich ein und setzt Ihren Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.
Bei klarer Fremdhaftung ist das für Sie kostenfrei.
Wer haftet bei einem Parkplatzunfall?
Bei einem Parkplatzunfall haftet nicht automatisch einer allein, denn auf Parkplätzen gilt oft nicht die Vorfahrtsregel des fließenden Verkehrs. Stattdessen greift das gegenseitige Rücksichtnahmegebot, das beide Beteiligte zu Schrittgeschwindigkeit und ständiger Bremsbereitschaft verpflichtet. Deshalb enden viele Fälle in einer Haftungsquote, etwa 50 zu 50 bei zwei rückwärts Ausparkenden. Wir prüfen, ob eine Quote wirklich gerechtfertigt ist, denn oft lässt sich mit Zeugen und Spurenlage eine höhere oder volle Haftung der Gegenseite belegen.
Welche Ansprüche haben Sie nach einem Parkrempler?
Auch nach einem vermeintlich kleinen Parkrempler steht Ihnen der volle Ersatz zu, soweit die Gegenseite haftet, und wir melden jede Position an. Gerade bei kleinen Blechschäden kürzen Versicherungen einzelne Posten besonders gern.
Deshalb lohnt die Prüfung auch bei niedrigen Schadenssummen.
Reparaturkosten auf Gutachten- oder Kostenvoranschlagsbasis
Merkantile Wertminderung bei jüngeren Fahrzeugen
Nutzungsausfall oder Mietwagen für die Reparaturzeit
Sachverständigenkosten, sofern kein reiner Bagatellschaden
Kostenpauschale für Telefon, Porto und Wege
Warum der Bagatellschaden beim Parkrempler wichtig ist
Ein Bagatellschaden ist ein Kleinschaden, bei dem ein eigenes Sachverständigengutachten nicht immer erstattet wird. Als Richtwert gilt eine Grenze von rund 700 Euro Reparaturkosten. Liegt Ihr Parkrempler darunter, sichern wir den Schaden über einen Kostenvoranschlag ab, damit Ihre Schadenminderungspflicht gewahrt bleibt. Liegt er darüber, beauftragen wir einen unabhängigen Gutachter. So vermeiden Sie, auf den Sachverständigenkosten sitzenzubleiben.
Parkplatzunfall oder Parkrempler gehabt? Melden Sie Ihren Schaden jetzt!
Königsallee 4840212 Düsseldorf

