Unfallschadenregulierung aus einer Hand, für Sie kostenfrei bei Fremdverschulden
Schadensregulierung nach Verkehrsunfall in Düsseldorf
Schadensregulierung bezeichnet die vollständige Abwicklung Ihrer Ansprüche nach einem Verkehrsunfall.
Die Kanzlei Dr. Brinkmeier meldet den Schaden, beauftragt einen unabhängigen Gutachter und setzt jede Position gegenüber der gegnerischen Haftpflicht durch.
Bei fremdverschuldetem Unfall trägt die Gegenseite unsere Kosten, die erste Auszahlung erfolgt oft nach zwei bis drei Wochen.
Was bedeutet Schadensregulierung nach einem Verkehrsunfall?
Schadensregulierung meint die Feststellung, Anmeldung und Durchsetzung aller ersatzfähigen Schäden gegenüber der gegnerischen Versicherung. Bei einem unverschuldeten Unfall haben Sie Anspruch auf vollständigen Ersatz, nicht nur auf die reine Reparatur. In der Praxis zahlen Versicherungen jedoch oft nur einen Teil, weil einzelne Positionen bewusst niedrig angesetzt werden. Wir gleichen die Forderung mit dem Gutachten ab und fordern die Differenz konsequent nach.
Welche Schadenspositionen können Sie geltend machen?
Ersatzfähig sind alle unfallbedingten Kosten, und wir prüfen jede Position einzeln auf ihre volle Höhe. Neben der Reparatur zählen dazu Wertverlust, Ersatzmobilität und weitere Aufwendungen, die viele Geschädigte gar nicht kennen.
Damit nichts verloren geht, arbeiten wir mit einer festen Prüfliste.
Reparaturkosten auf Gutachtenbasis oder nach Rechnung
Merkantile Wertminderung trotz fachgerechter Reparatur
Mietwagenkosten oder Nutzungsausfallentschädigung
Sachverständigen- und Abschleppkosten
Kostenpauschale für Telefon, Porto und Wege
Verdienstausfall und Haushaltsführungsschaden, soweit einschlägig
Schmerzensgeld bei Körper- oder Gesundheitsverletzung
Warum die Wertminderung so oft strittig ist
Die merkantile Wertminderung ist der Wertverlust, der trotz einwandfreier Reparatur bleibt, weil das Fahrzeug künftig als Unfallwagen gilt. Sie wird von Versicherungen besonders häufig gekürzt oder ganz gestrichen. Als Richtwert gilt: Bei einem Fahrzeug mit mehr als 100.000 Kilometern Laufleistung und einem Alter über fünf Jahren wird eine Wertminderung in der Regel nicht mehr angesetzt. Bei jüngeren Fahrzeugen holen wir sie dagegen konsequent heraus.
Lassen Sie Ihre Schadensregulierung von uns übernehmen.
Königsallee 4840212 Düsseldorf


