Nach dem Auffahrunfall haftet meist die Gegenseite voll
Anwalt nach Auffahrunfall in Düsseldorf
Nach einem Auffahrunfall haftet meist der Auffahrende, weil der Anscheinsbeweis für seinen Verschulden spricht
Die Kanzlei Dr. Brinkmeier prüft die Haftung, beauftragt den Gutachter und setzt Reparatur, Wertminderung, Nutzungsausfall und Schmerzensgeld gegenüber der gegnerischen Versicherung durch.
Bei klarer Fremdhaftung ist das für Sie kostenfrei.
Wer haftet nach einem Auffahrunfall?
Nach einem Auffahrunfall haftet in den meisten Fällen der Auffahrende, weil ein sogenannter Anscheinsbeweis gegen ihn spricht. Der Anscheinsbeweis ist eine Vermutung, dass der Hintermann zu dicht aufgefahren ist oder unaufmerksam war. Diese Vermutung lässt sich nur in Ausnahmefällen widerlegen, etwa bei einem grundlosen, abrupten Bremsen des Vordermanns. Wir sichern die Beweislage frühzeitig und ordnen sie rechtlich ein, damit Ihre Haftungsquote nicht zu Unrecht gekürzt wird.
Welche Ansprüche haben Sie nach einem Auffahrunfall?
Nach einem unverschuldeten Auffahrunfall steht Ihnen der volle Schadenersatz zu, und wir melden jede Position an. Dazu gehören der Fahrzeugschaden ebenso wie Folgekosten und mögliche Verletzungsfolgen.
Ein typischer Auffahrunfall führt häufig zu einer Distorsion der Halswirbelsäule, die gesondert zu bewerten ist.
Reparaturkosten oder Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
Merkantile Wertminderung bei jüngeren Fahrzeugen
Mietwagen oder Nutzungsausfall für die Ausfallzeit
Gutachter- und Abschleppkosten
Schmerzensgeld bei Verletzungen wie einem HWS-Trauma
Wann die Alleinhaftung wackeln kann
In bestimmten Konstellationen wird die volle Haftung des Auffahrenden strittig, etwa bei einem Spurwechsel kurz vor dem Aufprall oder bei einem Kettenauffahrunfall mit mehreren Beteiligten. Dann kommt es auf Zeugen, Spurenlage und Gutachten an. Genau hier verhindern wir, dass Ihnen vorschnell eine Mitschuld zugewiesen wird.
Auffahrunfall gehabt? Melden Sie Ihren Schaden jetzt!
Königsallee 4840212 Düsseldorf


