Für Unfallgeschädigte aus Krefeld, digital ohne Anfahrt

Unfallanwalt in Krefeld, auch bei Unfällen mit Rad und E-Scooter

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall in Krefeld regulieren wir Ihren Schaden ortsunabhängig, von der Königsallee aus. Sie melden den Unfall online oder telefonisch, wir koordinieren Versicherung, Gutachter und Werkstatt aus einer Hand. Bei Fremdverschulden ist unsere Arbeit für Sie kostenfrei.

Die Kanzlei Dr. Brinkmeier reguliert Unfallschäden für Geschädigte aus Krefeld, auch wenn der Unfallgegner mit Fahrrad, Pedelec oder E-Scooter unterwegs war.

Radfahrer brauchen keine Pflichtversicherung, E-Scooter dagegen schon. Bei beiden muss der Geschädigte in der Regel ein Verschulden nachweisen. Wer auf dem Rad angefahren wird, hat Ansprüche gegen die Kfz-Haftpflicht des Autofahrers.

Wer zahlt, wenn ein Radfahrer Ihren Schaden verursacht?

Hat ein Radfahrer den Unfall verschuldet, haftet er persönlich nach § 823 BGB, denn für Fahrräder gibt es keine Versicherungspflicht. Hat er eine private Haftpflichtversicherung, reguliert in der Regel diese den Schaden. Fehlt sie, richtet sich der Anspruch gegen den Radfahrer selbst, was die Durchsetzung oft mühsamer macht. Anders ist es bei schnellen S-Pedelecs, die bis 45 km/h fahren. Sie gelten als Kraftfahrzeug und brauchen ein Versicherungskennzeichen.

Warum beim E-Scooter-Unfall das Verschulden zählt

Für E-Scooter gilt keine Gefährdungshaftung des Halters, weil § 8 StVG Fahrzeuge ausnimmt, die nicht schneller als 20 km/h fahren können. Sie müssen deshalb in der Regel nachweisen, dass der Rollerfahrer den Unfall verschuldet hat, etwa durch Fahren auf dem Gehweg oder plötzliches Ausscheren. Steht das fest, zahlt die Haftpflichtversicherung des E-Scooters. Bei Leihrollern ist die Versicherung über den Anbieter abgeschlossen, weshalb Plakette und Rollernummer wichtiger sind als der Name des Fahrers.

Von Uerdingen bis Fischeln erreichbar

Geschädigte aus der Krefelder Innenstadt, Uerdingen, Fischeln, Hüls, Bockum, Oppum, Linn, Verberg und Traar betreuen wir online, telefonisch oder in der Kanzlei an der Königsallee 48, 40212 Düsseldorf. Kommt es zur Klage, sind in erster Instanz das Amtsgericht Krefeld oder bei höheren Forderungen das Landgericht Krefeld zuständig, beide im Bezirk des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Die meisten Fälle werden jedoch ohne Gericht reguliert.

Häufig gestellte Fragen