Privates und gewerbliches Mietrecht


Bereits seit der Abfassung seiner Dissertation seit dem Jahr 1998
hat Herr Dr. Brinkmeier sich vertieft mit Fragen des privaten Mietrechts und dem gewerblichen Mietrecht befasst.
Insbesondere auch die umfangreichen Neuregelungen durch die Mietrechtsreform 2001 waren Gegenstand seiner Dissertation.

Seither hat Herr Dr. Brinkmeier seine theoretisch erworbenen Kenntnisse in zahlreichen Angelegenheiten angewendet und hierbei praktisch vertieft.
Auch in diesem Bereich verfügt Herr Dr. Brinkmeier über ein hohes Maß an Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung.



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