Maklerrecht


Über vertiefte theoretische und praktische Kenntnisse verfügt Herr Dr. Brinkmeier insbesondere auch im Maklerrecht. Hier konnte er sich durch die langjährige Befassung mit mehreren umfangreichen Mandaten zu einem echten Spezialisten fortbilden.

Wenn Sie als Maklerkunde der Meinung sind, dass Sie dem Makler keine oder eine geringere Provision schulden oder wenn Sie als Immobilienmakler der Meinung sind, einen Provisonsanspruch gegen Ihren Kunden zu haben, den dieser aber nicht anerkennen möchte, dann steht Ihnen Herr Dr. Brinkmeier schlagkräftig mit Rat und Tat zur Seite.



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MANDANTEN - MEINUNGEN